Nach einer unendlich langen Zeit erlaubt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nun wieder Sport im Freien und in Hallen.
Die Inzidenzahlen sind rückläufig, so dass (Stand 07.06.2021) ab Dienstag, 8. Juni die entsprechenden Lockerungen ab einer Inzidenz von unter 50 sowie die Erleichterungen im dritten Öffnungsschritt gelten.
Unsere Übungsleiter und Trainer werden ihre treuen Mitglieder direkt informieren und zum Sportwiederbeginn einladen.
Trotz aller Lockerungen gilt wie bisher die Einhaltung der AHA-Regeln: Abstand zu anderen Personen, das Tragen einer medizinischen Maske in Innenbereichen (hier speziell auf den Verkehrsflächen in der Biegenburg-Halle, nicht auf der Sportfläche). Auch sind die seit Beginn der Pandemie gültigen Hygieneregeln zu beachten. Unverzichtbar für alle Vereinsaktivitäten ist nach wie vor eine Dokumentation der Teilnehmer, um im Falle einer Infektion die Kontaktketten nachvollziehen zu können. Zu erfassen ist hier der Status des Teilnehmers: Getestet, geimpft, genesen.
Getestet: Tagesaktueller Schnelltest, max. 24 Stunden alt. Selbsttest ist zulässig, wenn die Durchführung von einer anderen Person dokumentiert wurde. Schüler ab 6 Jahren legen ihren Testnachweis der Schule vor.
Geimpft: ab 14 Tage nach der Letztimpfung
Genesen: Nachweis, dass Infektion maximal 6 Monate zurückliegt.
Wir müssen uns bewusst sein, dass bei steigenden Inzidenzzahlen die Lockerungen wieder zurückgenommen werden.
Der Vorstand des SVB hat seinen Trainern und Übungsleitern die Entscheidung freigestellt, ob und wann jede einzelne Gruppe wieder mit dem Sportbetrieb beginnen wird. Wir sind uns der großen Verantwortung um die Gesundheit unserer Mitglieder und ihrer Familien bewusst.
Lasst uns diese Regeln gemeinsam umsetzen und so zu einem reibungsarmen Wiederbeginn des Sportbetriebs im Sportverein Blitzenreute beitragen.
Im Namen des Vorstandes des Sportverein Blitzenreute
Renate Guthörl
1. Vorsitzende